Service und Support
Support
Wenn nach dem Abschluss eines Projektes und Produktivsetzung der blomesystem® Applikation weiterhin Support gewünscht wird, empfiehlt es sich, einen Supportvertrag bzw. Softwarepflegevertrag abzuschließen. Die Softwarepflege umfasst Service für Update, Upgrade und, wenn gewünscht, Hotline. Update- und Upgrade-Service können auch ohne Hotline vereinbart werden. Die Hotline selbst kann aber immer nur in Verbindung mit dem Update/Upgrade-Service erworben werden.
Update
Ein Update verbessert die installierte Software. Sie werden als Patches ausgeliefert. Updates beinhalten selten neue Funktionen, und wenn, dann sind diese nicht von zentraler Bedeutung für das Programm. Für neue, wichtige Funktionen muss ein Upgrade installiert werden.
Upgrade
Durch ein Upgrade wird die installierte Software um neue Funktionen erweitert. Neue Releases sind nach Freigabe verfügbar und können angefordert werden.
Hotline
Im Rahmen des Softwarepflegevertrages wird eine telefonische und schriftliche Beratung für Applikationen bereitgestellt, die mit blomesystem® erstellt wurden.
Dienstleistungskontingent
Optional kann der Softwarepflegevertrag um ein definiertes Kontingent an Dienstleistungstagen erweitert werden. Diese Dienstleistungstage können im Lauf eines Jahres bei Bedarf abgerufen werden. Sie können z. B. für kleinere Erweiterungen, Anpassungen von Berichten etc. eingesetzt werden. Nicht abgerufene Dienstleistungstage werden bei Verlängerung des Softwarepflegevertrages als Guthaben in das nachfolgende Jahr übertragen.
Softwarepflegevertrag Kosten
Die Gebühr für einen blomesystem® Softwarepflegevertrag wird einmal jährlich erhoben. Berechnungsgrundlage sind die aktuell vorhandenen Lizenzen. Der Softwarepflegevertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.


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